Als Staatsangehörige von EU-Ländern und Schengener-Staaten, braucht ihr bei der Einreise in Mexiko als Tourist kein Visum, sofern der Aufenthalt weniger als 180 Tage beträgt.
Für die Einreise benötigt ihr einen Reisepass, der bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig sein sollte. Kinder brauchen auch ihren eigenen Pass.
Ein weiteres benötigtes Dokument ist die sogenannte "Touristenkarte FMM". Je nach dem über welchen Flughafen in Mexiko eingereist wird, entfällt dieses Formular (siehe "aktueller Stand" weiter unten).
Gegebenenfalls wird bei der Einreise verlangt, ein Weiter- oder Rückflugticket vorzulegen, es kann also nicht schaden es griffbereit zu haben.
Benötigte Dokumente für die Einreise
Touristenkarte FMM
Ihr könnt die Touristenkarte bereits vorab online ausfüllen und ausgedruckt mitnehmen.
Hier findet ihr den Link zum Formular und zur Erleichterung auch eine Ausfüll- Hilfe.
Andernfalls erhaltet ihr die Touristenkarte auch im Flugzeug oder bei der Landung am Flughafen in Mexiko und könnt sie vor der Einreise noch ausfüllen.
Bei der Einreise wird die Karte gestempelt und es wird der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 180 Tage.
Ein Teil der Touristenkarte wird einbehalten, den anderen Teil solltet ihr sicher aufbewahren, da ihr ihn zur Ausreise aus Mexiko wieder benötigt. Bei Verlust der Touristenkarte müsst ihr bei eurer Ausreise am Flughafen eine neue Karte beantragen, diese ist allerdings mit Kosten (ca. 25,00 €) verbunden. Es ist wichtig die neue Karte vor dem Check-in am Flughafen zu erwerben.
Wenn ihr als Tourist eingereist seid, dann dürft ihr während eures Aufenthaltes keine entgeltlichen Tätigkeiten ausüben.
Aktuell (seit 01.09.2022): Bei Einreise am internationalen Flughafen Felipe Angeles (Mexiko Statdt), sowie den internationalen Flughäfen der Bundesstaaten Quintana Roo, Jalisco und Baja California Sur wird derzeit keine Touristenkarte verlangt. Ihr erhaltet lediglich einen Stempel im Pass mit der genehmigten Aufentaltsdauer. (Das ist ein Pilotprojekt und daher möglicherweise nur vorübergehend gültig).
Ein- oder Ausreise über die USA:
Solltet ihr keinen Direktflug haben, sondern über die USA reisen ist es unabdinglich vorab das gebührenpflichtige ESTA Formular (derzeit 14,00 USD) zu beantragen. Es macht dabei keinen Unterschied ob ihr nur eine Zwischenlandung in den USA habt, oder ein paar Tage Aufenthalt.
Eure eingegebenen Daten werden direkt übermittelt, es empfiehlt sich allerdings zur Sicherheit eine Kopie des ESTA Formulars mit sich zu führen. Aktuell (Stand März 2022) wird für die Einreise, trotz Impfung ein negativer Test verlangt. Nachzulesen unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382
Touristensteuer Visitax:
Seit 01. April 2021 wird für Touristen (ab 16 Jahre), die mit nationalen oder internationalen Flügen in Quintana Roo ankommen eine Steuer in Höhe von 18,80 USD erhoben.
Diese kann während des Aufenthaltes, spätestens jedoch vor Abreise bequem online auf der Seite https://travelkore.app oder https://quintanarootax.com bezahlt werden.
Die hierfür benötigten Daten sind:
· Gesamtzahl der Reisenden (es können bis zu 10 Reisende in einem Zahlvorgang erfasst werden)
· Name, Alter, Nummer des Reisepasses, sowie ausstellendes Land des RP von jedem Reisenden
· Datum der Ausreise
· Daten für die elektronische Zahlung (Kredit- oder Debitkarte möglich)
Die Zahlungsbestätigung muss heruntergeladen werden (digital) und vor der Ausreise am Flughafen vorgezeigt werden.
Anmerkung: Die Umsetzung hiervon war bis dato (Juli 2023) eher sporadisch, soll aber ab sofort verstärkt umgesetzt werden. Es gibt am Flughafen keine Möglichkeit diese Steuer bar zu begelichen.
Weitere Dokumente, die nützlich sein könnten:
· Internationaler Führerschein
· Studentenausweis
· Impfausweise/ Impfpässe
· Reise- oder Krankenversicherung fürs Ausland
· Kopien von Reisepass, Kreditkarten, Versicherungen, etc. (ggf. auch auf dem Handy gespeichert)
Wichtig!
Aktuell prüfen die mexikanischen Behörden verstärkt, wie lange der geplante Aufenthalt ist und ob eine gebuchte Unterkunft, sowie das Rückflugticket vorgewiesen werden können. Dementsprechend wird dann die genehmigte Aufenthaltsdauer auf dem Einreiseformular vermerkt. Achtet also bitte genau darauf wieiviele Tage eingetragen werden, bzw, weist den Zollbeamten bereits im Vorfeld darauf hin wieviele Tage ihr benötigt. Die Migrationsbehörde genehmigt im Nachhinein eine Verlängerung der angegebenen Tage im Regelfall nicht!
Covid 19: Es ist seit März 2022 nicht mehr erforderlich den Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Die aktuellen Bedingungen zur Rückreise nach Deutschland findet ihr unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
Zollbestimmungen
Zollkontrollen gibt es sowohl bei der Einreise in Mexiko, wie auch bei der Ausreise aus Mexiko.
Die Einfuhrbestimmungen und Freimengen können bei Nichteinhaltung zu Festnahme, Beschlagnahmung der Güter und hohen Geldstrafen führen.
Zollfreie Gegenstände für die Einfuhr nach Mexiko:
- persönliche Gegenstände & Verbrauchsgegenstände (Kleidung, Schuhe und Kosmetikartikel; Ausstattungen für Babys und Kleinkinder; Rollstühle und Gehhilfen)
- Elektronische Geräte & Sportgegenstände (für den Eigenbedarf, weitere Details hier)
- Geldbeträge bis zu umgerechnet 10.000 US-Dollar können als Landes- und Fremdwährungen eingeführt werden (höhere Beträge müssen deklariert werden)
- Medikamente für den persönlichen Bedarf (für den Reise Zeitraum angemessen), sowie Blutdruckmessgerät/ Gerät zum Messen des Blutzuckerspiegels
- Haustiere (Hunde & Katzen mit entsprechenden Dokumenten), siehe Details zur Einfuhr nach Mexiko hier oder Details zur Einfuhr nach Deutschland
- Andere Pflanzen & Tiere: siehe Informationen des Zolls für Schutz der Pflanzenwelt & der Tierwelt
- Geschenke dürfen bei Einreise über den Luftweg in Höhe von bis zu 500,00 USD eingeführt werden. Kaufbelege für den Nachweis sind erforderlich, ansonsten wird der Wert durch die Zollbeamten geschätzt
- Lebensmittel: Nicht konservierte Lebensmittel aus tierischen und pflanzlichen Produkten sind generell verboten. Süßigkeiten und Ähnliches, sowie konservierte Lebensmittel können in begrenztem Umfang eingeführt werden
- Tabak: ab 18 Jahren ist die Einfuhr von 10 Packungen Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200g losem Tabak pro Person erlaubt
- Alkohol: ab 18 Jahren gilt pro Person eine Höchstmenge von alkoholischen Getränken bis zu 3 Liter und 6 Liter Wein
Grundsätzlich verboten:
- Betäubungsmittel
- Raubfische und Raubvögel
- Bilder und Videos mit kinderpornografischen Darstellungen
- gebrauchte Kleidung und Schuhe, die nicht zum persönlichen Bedarf zählen
- Waffen und Munition
Zollfreie Gegenstände für die Ausfuhr aus Mexiko:
Die hier aufgeführten Ausfuhrbestimmungen entsprechen gleichzeitig den Einfuhrbestimmungen für Deutschland.
- Tabak und Alkohol: Personen über 17 Jahre dürfen bis zu 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak mit sich führen; für Alkohol gilt eine Höchstmenge von bis zu 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 Liter Alkohol von höchstens 22% und 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier
- Medikamente für den persönlichen Bedarf, als persönlicher Bedarf gilt ein Vorrat von maximal drei Monaten je Arzneimittel.Betäubungsmittel und gefälschte Arzneimittel sind nicht erlaubt
- Souvenirs, Textilien, Elektrogeräte und Geschenke können bis zu einem Gesamtwert von 430,00 € zollfrei ausgeführt bzw. nach Deutschland eingeführt werden. Bei Reisenden unter 15 Jahren ist dieser Wert auf 175,00 € beschränkt.
- Geld / Devisen: 10.000,00 € können in Landes- und Fremdwährungen mitgenommen werden, höhere Beträge müssen deklariert werden
- Lebensmittel für den eigenen Verbrauch oder als Geschenk dürfen ausgeführt werden
Einschränkungen bei bestimmten Gütern (bei der Einreise nach Deutschland):
- Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte
- Feuerwerkskörper
- Waffen und Munition
- nachgeahmte oder gefälschte Produkte
Grundsätzlich verboten (bei der Ausfuhr aus Mexiko und der Einfuhr nach Deutschland):
- archäologische Fundstücke
- Antiquitäten
- Gold und Silber (Schmuck ausgenommen)
- Korallen und andere geschützte Tiere, z.B. Muscheln
- Kakteen und andere gefährdete Pflanzen
- jugendgefährdende Schriften oder Medien
- Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt
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